Was muss der Mieter beachten?
SUP – MIETBEDINGUNGEN
1. Mietgegenstand
Der Vermieter betreibt einen Verleih von Paddle Boards und überlasst bei bestehender Verfügbarkeit dem umseitig angeführten Mieter ein Paddle Board mitsamt des dafür vorgesehenen Ruders zu den in der Preisliste angeführten Konditionen.
2. Nutzung
Der Mieter bestätigt die Richtigkeit der angegebenen Personalien. Zur Nutzung der Mietgegenstände ist grundsätzlich nur der Mieter berechtigt. Übergibt der Mieter das Paddle Board dennoch an Dritte, so haftet er für alle Schäden, die durch den Dritten verursacht wurden. Die Nutzung des Paddle Boards darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Gewässerabschnitten erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zur Rückgabe aller Mietgegenstände am Ausgabeort.
3. Preise
Die Nutzung erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Paddle Boards erfolgt keine anteilige Refundierung des Mietpreises. Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur mit Rücksprache des Vermieters erfolgen. Wird das Paddle Board nicht bis spätestens Ende der vereinbarten Zeit zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den Preis für jede angefangene Stunde zu zahlen.
4. Haftung des Mieters
Die Nutzung des Paddle Boards erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe des Paddle Boards und endet erst mit der Rückstellung der Mietgegenstände im Sinne des Punkt 2. Mit der Übernahme des Paddle Boards erkennt der Mieter den mangelfreien Zustand dieses und gegebenenfalls zusätzlich gemieteter Gegenstände an. Etwaige Beanstandungen sind vorab schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, haftet der Mieter, wenn er diesem das Paddle Board zur Nutzung überlassen hat. Im Falle einer Beschädigung ist vom Mieter volle Genugtuung zu leisten.
5. Diebstahl/Verlust
Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände während aufrechter Mietdauer entsprechend zu sichern und zu bewachen, sodass dieser grundsätzlich für Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust oder Verlust dieser Mietgegenstände bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes haftet.
6. Mängelanzeige
Der Mieter verpflichtet sich alle während der Mietzeit auftretenden Mängel bei Rückstellung des Paddle Boards unverzüglich anzuzeigen und im Falle eines Diebstahles dies dem Vermieter weiterzuleiten sowie die zuständige Polizeidienststelle zu benachrichtigen.